Integrationskurs für Spätaussiedler

Sie sind ab dem 1. Januar 2005 in Deutschland aufgenommen worden?

Dann haben Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenlosen Integrationskurs. Die Kosten übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Teilnahmeberechtigung haben Sie direkt bei der Einreise nach Deutschland vom Bundesverwaltungsamt in Friedland erhalten.

Sie sind vor dem 1. Januar 2005 in Deutschland aufgenommen worden?

Wenn Sie noch keinen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit (SGB III – Kurs) besucht haben, können Sie kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Wir beraten Sie in diesem Fall gerne.

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