Integrationskurs für Ausländer mit Aufenthaltstitel (ab 2005)

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs:

Sie leben dauerhaft in Deutschland und haben Ihre erste Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005 erhalten. Sie sind in Deutschland:

  • als Arbeitnehmer,
  • zum Zwecke des Familiennachzuges,
  • aus humanitären Gründen,
  • als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

oder

Sie halten sich dauerhaft in Deutschland auf und haben erstmals eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG erhalten.

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben können Sie ebenso unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos einen Integrationskurs besuchen. Trifft das auf Sie zu, beraten wir Sie gerne.

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