Deutschkurse für Geflüchtete aus der Ukraine

Veröffentlicht von Milling Sprachenschulen am

Geflüchtete aus der Ukraine können ab sofort kostenlos an den Integrationskursen und Berufssprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilnehmen.

Hierfür muss ein Antrag beim BAMF eingereicht werden. Die Zulassung zum Integrationskurs und Berufssprachkurs erfolgt unter Vorlage des Aufenthaltstitels oder der Fiktionsbescheinigung. Sofern die Ausstellung durch die Ausländerbehörde aktuell lange Zeit benötigt, reicht es zunächst aus, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Person zum Personenkreis mit Anspruch auf §24 AufenthG gehört und sich bei einer öffentlichen Stelle (Ausländerbehörde, Einwohneramt, Sozialamt) registriert hat.

Vorgehensweise zur Anmeldung an einem Integrationskurs und Berufssprachkurs

  1. Persönliche Anmeldung bei uns in der Sprachschule. Bei Bedarf haben wir auch Übersetzer, die der ukrainischen und russischen Sprache mächtig sind.
  1. Sollten Sie bereits deutsche Sprachzertifikate besitzen, bringen Sie diese bitte mit.
  1. Zudem wird Ihr Ausweis zur Beantragung benötigt.
  1. Wir werden kostenfrei für Sie einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs beim BAMF stellen.

Wir beraten Sie gerne und stellen kostenfrei für Sie den Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs oder Berufssprachkurs beim BAMF.

Unsere Mitarbeiter sprechen Ukrainisch und Russisch.

Sie können uns gerne jederzeit unter der Rufnummer 02681- 98 30 45 10 kontaktieren.

Sie erreichen uns auch per E-Mail kontakt@milling-sprachenschulen.de


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🇷🇺 Статья на русском языке

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